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Zusätzliche Altersvorsorge

Die Malerkasse ist für alle Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk ein wichtiger Partner beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass das Thema „Rente“ nicht erst im Rentenalter interessant wird. Der Staat wird in Zukunft nicht mehr die „Rundum-Altersversorgung“ leisten können.

Eine attraktive Altersvorsorge ist zunehmend ein wichtiger Baustein zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften. Hier bieten wir zukunftsorientierte, branchenspezifische Produkte an.

Als Betriebsrente, vom Arbeitgeber finanziert, wird die zvk-Beihilfe oder ZVK-Zukunft-Rente gewährt. Zusätzlich besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung bei der Maler-Lackierer-Rente.

Die Maler-Lackierer-Rente ist die sichere Altersvorsorge für Ihre Arbeitnehmer!

Die Maler-Lackierer-Rente wird gemeinsam durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung durch verschiedene Bausteine angespart. Der Arbeitnehmer kann frei wählen, für welchen Baustein er sich entscheidet und während der Laufzeit auch wechseln.

Für alle Tarife gilt:

  • Altersrente bei Eintritt in die gesetzliche Altersrente 
  • Bei Altersrente ist eine Kapitalabfindung auf Antrag und unter Beachtung von Fristen möglich 
  • Keine Gesundheitsprüfung 
  • Tarifwechsel sind bis zwei Jahre vor dem frühestmöglichen Renteneintritt möglich 
  • Keine Zillmerung (keine Abschlussgebühren / Abschlussprovisionen).

Vorteile der betrieblichen Altersversorgung

Der Gesetzgeber hat im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung festgeschrieben („Entgeltumwandlung“). D.h. Ihre Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, dass Sie eine betriebliche Altersversorgung für sie abschließen.

Mit der Malerrente wählen Sie ein einfaches Modell – über die Malerkasse wird bereits die tarifvertragliche Altersversorgung aufgebaut. Die Malerrente als Branchenlösung ist dann nur ein weiterer Baustein für die unkomplizierte Absicherung Ihrer Arbeitnehmer.

Der Gesetzgeber fördert diese Altersvorsorge durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Einzahlungen (bis max. 8 % Steuerfreiheit bzw. 4 % für Sozialversicherungsfreiheit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung).

So funktioniert die Abwicklung

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Motivation der Arbeitnehmer zur Anwendung des Arbeitszeitkontos,
  • keine Zusatzbelastung durch Insolvenzschutz, da keine Beiträge
    an den Pensionssicherungsverein fließen,
  • Tarife ohne Zillmerung, keine Abschlusskosten, keine Provisionen,
  • einfache Abwicklung direkt über die Malerkasse.