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Fragen & Antworten

Maler-Lackierer-Rente

Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehaltes zugunsten einer Alterversorgungszusage. Arbeitnehmer- und i.d.R. auch zusätzlich arbeitgeberfinanziert, wird eine betriebliche Altersversorgung aufgebaut. Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung kann der Arbeitnehmer pro Jahr von seinem Entgelt umwandeln.

  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlung der Beiträge
  • Zuschüsse zu den Beiträgen von bis zu 26,35 % (12 % Arbeitgeberzuschuss, 14,30 % Kassengutschrift für gewerbliche Arbeitnehmer)
  • Es kann sowohl „Zeit“ (über das Arbeitszeitkonto) als auch Geld (z. B. vermögenswirksame Leistungen) eingesetzt werden
  • Lebenslange Rentenleistung
  • Einfache Abwicklung
  • Sicher vor Hartz IV
  • Keine Vertriebsprovision wie bei Versicherungen

  • Fester Bestandteil aus Lohn oder Gehalt
  • Weitere Sonder- oder Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld)
  • Arbeitszeitkonto (z. B. 2 Stunden monatlich)
  • vermögenswirksame Leistungen

  • Single – Bezug lebenslanger Altersrente, maximale Rentenauszahlung
  • Single mit EU – zusätzlich Absicherung zur Erwerbsunfähigkeit
  • Partner – Lebenslange Altersrente, Hinterbliebenenversorgung
  • Partner mit EU – zusätzlich Absicherung zur Erwerbsunfähigkeit

An der Maler-Lackierer-Rente können alle Beschäftigen im Maler- und Lackiererhandwerk teilnehmen:

  • gewerbliche Arbeitnehmer
  • technische und kaufmännische Angestellte
  • Auszubildende
  • Betriebsinhaber

Bei der Maler-Lackierer-Rente wird ein Vertrag geschlossen, an dem drei Parteien beteiligt sind:

  • Arbeitgeber (Versicherungsnehmer)
  • zvk (Versicherer)
  • Arbeitnehmer (versicherte Person)

Wenn Sie eine Vertrag zur Maler-Lackierer-Rente abschließen möchten, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dieser wickelt zusammen mit uns die Vertragsformalitäten ab.

Sprechen Sie uns für einen Vertragsabschluss gerne persönlich an:

Hotline: 0611 / 7630 - 208
Fax: 0611 / 7630 - 493
E-Mail: info(at)malerrente.de

  • Monatlich
  • Jährlich
  • Einmalzahlung

Im Versorgungsfall besteht nach einer dreijährigen Wartezeit die Möglichkeit einer einmaligen Kapitalauszahlung. Das Kapitalwahlrecht muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübt werden.
Bis zur Kapitalauszahlung erfolgt die Rentenzahlung innerhalb der dreijährigen Wartezeit monatlich gemäß der eingezahlten Beiträge.

Bei Ausscheiden eines Mitarbeiters kann der Malerrentenvertrag unter bestimmten Voraussetzungen zum neuen Arbeitgeber mitgenommen und dort weitergeführt werden, sofern dieser damit einverstanden ist.
Geschieht dies nicht, wird der Vertrag beitragsfrei gestellt oder der Arbeitnehmer zahlt aus eigenen Mitteln weiter in den Vertrag ein.

Der Vertrag ruht, er kann jedoch mit eigenen Mitteln weitergeführt werden.

Voraussetzung für den Erhalt von Rentenleistungen sind:

  • Erhalt einer gesetzlichen Rente (Alters- oder EU-Rente) oder
  • Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. der gesetzlichen Regelaltersgrenze

Bei den Tarifen Partner und Partner mit EU werden die Hinterbliebenen mitversichert. Die Hinterbliebenenrente erhält der Ehegatte oder Lebensgefährte bzw. waisenrentenberechtigte Kinder.

Ist ein Tarif mit „EU“ gewählt, wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Änderungen zum Vertrag (Zahlungsweise, Höhe der Entgeltumwandlung, Tarifwechsel) sind möglich und können bei der Kasse jederzeit beantragt werden.