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zvk-Beihilfen

Die Zusatzversorgungskasse des Maler- und Lackiererhandwerks VVaG gewährt allen vor dem 01.01.1976 geborenen Arbeitnehmern, die vor dem 01.01.2006 schon eine versicherungspflichtige Tätigkeit im Maler- und Lackiererhandwerk ausgeübt haben, folgende Beihilfen: 

a) eine Altersbeihilfe

b) Beihilfen zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung), 

c) Beihilfen zu Renten der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 50 % vorliegt, soweit nicht eine Leistung gemäß a) oder b) zu gewähren ist.